1. Die restauratorische Untersuchung und Dokumentation von Bau- und Kunstwerken
"Wer im Bereich der Restaurierung nicht in der Lage ist, ein Objekt zu erfassen, zu analysieren, und wer nicht alle Vorgänge dokumentiert, wird auch nicht in der Lage sein, historische Zusammenhänge zu erkennen, folglich wird er auch nicht objektbezogene, substanzschonende Maßnahmen durchführen können."
(Helmut F. Reichwald) [1]
1.1. Die restauratorische Untersuchung: Erfassung und Analyse
1.1.1. Definition
Die Erfassung ist als Bestandteil und als ein Ziel der restauratorischen Untersuchung zu verstehen. Die Untersuchung ist ein Prozess, in dem unter einem bestimmten Ziel Informationen selbst ermittelt sowie von anderer Stelle erschlossen werden und dabei einer ständigen analytischen Bewertung und Einordnung unterliegen. Erfassung und Analyse sind sich gegenseitig bedingende Bestandteile der restauratorischen Untersuchung.
1.1.2. Anspruch, Bedeutung, Stellenwert
„Erfassen“ meint das Sammeln von Informationen zu einem Objekt. Die Unabdingbarkeit der restauratorischen Erfassung ist mittlerweile unumstritten. Sie resultiert zuerst aus dem Bewusstsein, mit einem geplanten Eingriff ein unumkehrbar verändertes Objekt zu schaffen.
Ein zweiter Aspekt ergibt sich aus der Konzipierung des Eingriffes selbst. Diese setzt eine umfangreiche Kenntnis der spezifischen Eigenschaften und der wirksamen Einflüsse ebenso voraus wie eine sinnschlüssige und vollständige Analyse der Schäden; ihrer Ursachen, Genese und Akuität [2]
Darüber hinaus obliegt dem untersuchenden Restaurator eine Chronistenpflicht, die über sein primäres Anliegen der unmittelbaren Substanzerhaltung hinausgeht. Er trägt die Verantwortung für alle Informationen, die er während seiner Untersuchungen und Beobachtungen erhält und sollte sich verpflichtet sehen, diese auch vollständig zu dokumentieren [3] .
Ein großer Teil der zu erfassenden Informationen wird durch die praktische restauratorische Objektuntersuchung gewonnen. Erkenntnisse aus anderen Quellen werden im Zuge der Untersuchung überprüft und in den Prozess der Objektuntersuchung einbezogen.
Zur Planung, Vorgehensweise, Methodik, Organisation und Technik der Untersuchung können kaum allgemeingültige Richtlinien vorgegeben werden. Sie richten sich, abgesehen von allen individuellen Aspekten, nach den denkmalpflegerischen Zielvorstellungen, nach Art und Umfang bereits vorliegender Informationen zum Objekt und nach den Möglichkeiten, andere Fachleute oder Institutionen in die Untersuchungen einzubeziehen. Hinzu kommen nicht zuletzt der verfügbare Zeit- und Kostenrahmen und zu berücksichtigende äußere Umstände.
Sofern es sich bei dem zu untersuchenden Objekt um ein Bauwerk oder um einen Teil eines solchen handelt, besonders wenn umfassende Bauvorhaben den Anlas zur Untersuchung geben, ist die restauratorische Erfassung Teil einer umfassenden Bestandsaufnahme. Idealerweise kann der Restaurator hier auf die Erstellung von Planunterlagen und die Durchführung von Untersuchungen anderer Fachleute Einfluss nehmen und zuarbeiten [4] .
Die Forderung nach der möglichst zerstörungsfreien oder doch unter Minimalisierung jeder Zerstörung durchzuführenden restauratorischen Untersuchung bleibt bei all dem erstrangig. Mit einer ersten rein visuellen Bestandsaufnahme erfolgt die Planung der gezielten „Feinuntersuchung“ [5] , die weitgehend auf zerstörungsfreie Methoden zurückgreifen soll, und zuletzt ein invasives Vorgehen auf ausgewählte Bereiche begrenzt.
1.1.3. Ziele
Die Ziele der Erfassung werden durch die Art des Objektes, seines Zustandes und des voraussichtlichen Eingriffes bestimmt und sind deshalb nur bedingt definierbar. Vielmehr ist die Zielstellung im Zuge der Erschließung und Bearbeitung zu prüfen, zu verifizieren, ja vielleicht zu ändern.
Im Ergebnis sollen alle Eigenschaften und Phänomene erfasst sein,
- die die Authentizität des Objektes ausmachen (denn diese ist zu aller erst zu bewahren),
- die einen Handlungsbedarf anzeigen und
- die durch den Eingriff voraussichtlich verändert werden.
Schließlich muss die Erfassung alle Informationen zum Gegenstand haben, die für eine lückenlose, schlüssige Objekt- und Schadensanalyse und zuletzt für die daraus resultierende Maßnahmenplanung erforderlich sind.
Neben den Mitteln und Methoden der Informationsbeschaffung können, ja müssen auch die angestrebte (und die erreichbare) Informationsdichte und Informationsbreite ganz unterschiedlich sein [6] .
1.2. Die Dokumentation der restauratorischen Untersuchung
1.2.1. Definition
Die Dokumentation der restauratorischen Untersuchung ist integrativer Bestandteil einer „restauratorischen Dokumentation“, die nach Koller „[...] als beweisbare und mit logischen Mitteln nachvollziehbare Darstellung von Sachverhalten, in unserem Bereich solchen der angetroffenen Zustände und solchen neu gesetzter Maßnahmen an historischen (das heißt vom Menschen geschaffenen) Gegenständen [...]“ [7] zu definieren ist. Nach Faltenmaier beinhaltet die restauratorische Dokumentation „eine schriftstellerische und/oder bildliche Niederlegung über den Urzustand eines Objektes und der daran durchgeführten Arbeiten“ [8]
Die restauratorische Dokumentation gliedert sich nach diesem Verständnis in zwei Hauptteile, deren jeweiligen Gegenstände jedoch eine grundverschiedene Praxis ihrer Erarbeitung bedingen.
In der Dokumentation des „Urzustandes“(Faltenmaier), genauer der „angetroffenen Zustände“ (Koller) oder des „Istzustandes“ eines Objektes vor Beginn aller restauratorischen Maßnahmen wird im weiteren Sinne das Objekt als Summe seiner Bestandteile, als Ergebnis aller an ihm von seiner Erschaffung an wirksamen Einflüsse und ergangenen Veränderungen betrachtet und sein Erhaltungszustand sowie die vorgefundenen Schäden und ihre Ursachen, Akuität und Genese qualitativ und quantitativ aufgezeigt. Dieser Teil der Dokumentation, hier als „Dokumentation der restauratorischen Untersuchung“ definiert, hat folglich Erkenntnisse zum Inhalt, die durch Erfassung und Analyse erst erschlossen werden müssen. Ganz anders verhält es sich bei der Dokumentation der am Objekt durchgeführten Arbeiten, bei welcher der Restaurator selbst die wichtigste Quelle der festzuhaltenden Informationen darstellt In der vorliegenden Arbeit wird dieser zweite Teil einer restauratorischen Dokumentation nicht thematisiert [9] .
Um einen Minimalanspruch für die Dokumentation der restauratorischen Untersuchung formulieren zu können, liegt die Erweiterung des Dokumentationsbegriffes nahe, indem neben „Istzustands-“ und „Maßnahmedokumentation“ die „Konzeption der Eingriffe“ als eigenständiger Teil verstanden wird. Hierin sind die vorzunehmenden Maßnahmen in Art, Methode, Umfang aus den Ergebnissen der Objektanalyse sinnschlüssig abzuleiten. Die Dokumentation der Untersuchung ist dann als unzureichend zu betrachten, wenn fehlende Erkenntnisse diesen Rückschluss nicht zulassen.
1.2.2. Inhalt und Anliegen
Die Dokumentation der restauratorischen Untersuchung dient zunächst der Verfügbarmachung und Bewahrung der gewonnenen Informationen und Erkenntnisse. Sie bleibt nach ergangenen Maßnahmen oft die einzige Quelle für den Vorzustand des Objektes. Daraus entstehen besondere Anforderungen an die Organisation, Darstellung und Form, aber auch an die Beständigkeit der neu geschaffenen Dokumente, an ihre dauerhafte Verwaltbarkeit und Benutzbarkeit.
Während in der Untersuchungspraxis Erfassung und Analyse ineinander greifen, werden sie sinnvollerweise getrennt dokumentiert. Die Herleitung und Wertung der einzelnen Aspekte innerhalb der Analyse muss dabei vollständig, sinnschlüssig und verständlich erfolgen. Das erfordert bereits bei der Dokumentation der erfassten Informationen und Erkenntnisse, sie entsprechend der später in der Analyse herzuleitenden Prioritäten zu strukturieren (zu „hierarchisieren“). Dieses „wertende“ Dokumentieren sollte konsequenterweise in allen Teilen der Dokumentation umgesetzt werden [10] .
Dokumentationsmethoden lassen sich, wie Untersuchungen, nicht vollständig standardisieren.
Theoretisch bestehen für Erfassung, Analyse und Bestandsdokumentation hinsichtlich Umfang, Informationsdichte und Genauigkeit nahezu unbegrenzte Möglichkeiten. Deshalb kommt der Auswahl der Mittel und Methoden sowie der Festlegung des Umfanges und der Detailliertheit eine große Bedeutung zu. Diese Auswahl wird von der jeweiligen Fragestellung, von den spezifischen Gegebenheiten, von verfügbaren Ressourcen und nicht zuletzt von der Kompetenz und Kenntnis des Bearbeiters bestimmt. Vor allem aber hat jedes Objekt spezifische Eigenschaften, die eine jeweils abgestimmte Dokumentationsmethode erforderlich machen.
1.2.3. Ziele
Angestrebtes Ziel (Maximalziel) einer umfassenden Zustandsdokumentation ist es, das Objekt und seine Teile in der vorgefundenen Beschaffenheit mit allen irgend ermittelbaren Spezifika darzustellen. Eine solche Gesamtdarstellung muss und kann aber nicht zwingend allein mit einer restauratorischen Dokumentation erbracht werden. Die Zustandserfassung erfolgt nicht selten, besonders am Baudenkmal, durch verschiedene Fachleute aus ihrem jeweiligen Blickwinkel. Der Restaurator wird hier einen Bestandteil der Gesamtdokumentation erbringen, die ihrerseits dem vorgenannten Ziel der umfassenden Darstellung gerecht werden soll. Für deren Realisierung ist der Restaurator als Mitverantwortlicher angehalten, die aus seiner Sicht wichtigen Anliegen auch über die eigene Arbeit hinaus geltend zu machen. Die Untersuchungsergebnisse anderer sind auf ihre Relevanz für die eigene Bearbeitung zu prüfen und entsprechend einzubeziehen.
Im engeren Sinne soll aus der restauratorischen Dokumentation der Objektbestand und sein Zustand, vor allem aber Schadensqualitäten, -quantitäten und -lokalisation, Schadensursachen und Schadensentwicklung hervorgehen. [11]
Als Minimalziel müssen jene Sachverhalte in der Dokumentation enthalten und hinreichend analysiert sein, die für die sinnschlüssige und lückenlose Ableitung restauratorischer Maßnahmen notwendig sind.
Die restauratorische Zustandsdokumentation soll eine Form besitzen, die einer Verwendbarkeit und Verständlichkeit auch für fachfremde Personen entgegenkommt [12] .
2. Die bildliche und bildgestützte Erfassung und Dokumentation
Unter der bildlichen Erfassung sind jene Darstellungsmöglichkeiten zusammengefasst, die der Dokumentation von Kenngrößen, Charakteristika und Phänomenen mit abbildenden oder visualisierenden Mitteln dienen. Die Ergebnisse sind einerseits Bilddokumente, mit denen ein bestimmter visueller Eindruck möglichst objektiv und reich an Informationen vermittelt werden soll, sowie Bilder und Grafiken, die nur bestimmte visuelle Angaben thematisieren und einer gezielten (auch visualisierenden) Dokumentation dienen oder auch nur didaktischen oder illustrierenden Charakter haben können.
Der Anspruch an das jeweilige Bilddokument wird je nach seiner erwünschten Funktion ganz unterschiedlich gestellt. Das jeweilige Optimum zu erreichen, hängt entscheidend vom Kenntnisstand des Bearbeiters über Darstellungsmethoden, ihre Möglichkeiten, Grenzen, Genauigkeiten und die Bearbeitungsmöglichkeit der Ergebnisse ab. In der Praxis spielen daneben die eigenen technischen Möglichkeiten und die Verfügbarkeit dienstleistender Dritter eine wesentliche Rolle.
2.1. systematische bildliche Gesamterfassung
Inhalte und Ziele
Eine systematische Gesamterfassung eines Objektes mit Hilfe abbildender Methoden kann ohne weitere Modifizierung Teil der Bestandsdokumentation werden. Meist wird eine möglichst hohe Datendichte ohne Hierarchisierung (Auf- oder Abwertung) der Bestandteile und der visuellen Komponenten des Objektes angestrebt. Die Ergebnisse werden jedoch, je nach gewähltem Mittel und Art der Durchführung, von völlig unterschiedlichem dokumentarischen Wert sein.
Wie die gesamte Aufnahme unterliegt die bildliche Gesamterfassung zuerst Grenzen der „Angemessenheit“. Dem Anspruch an eine möglichst detaillierte Dokumentation darf das Ziel der Erhaltung natürlich nicht unterworfen werden. Um so wichtiger wird es sein, die Erfassung mit größtmöglicher Effizienz zu betreiben und innerhalb des finanziellen sowie personellen Spielraumes (auf den weiter unten noch eingegangen werden soll) den höchstmöglichen dokumentarischen Wert zu erreichen. Bei der systematischen Gesamterfassung kommt es deshalb darauf an, die erforderliche Aussagekraft vorzubestimmen und den Bedarf ergänzender, gezielter Einzelerfassungen abzuschätzen. Zudem ist der Stellenwert der bildlichen Erfassung gegenüber der beschreibenden von Bedeutung, um ein Höchstmaß an nachvollziehbar aufbereiteten Informationen zu transportieren. Die Zielvorstellung, welche Sachverhalte und Phänomene in welcher Weise am sinnvollsten dargestellt werden sollen, steht somit am Anfang der Planung. Der systematischen Gesamterfassung fällt dabei eine vorher definierte Rolle zu, ihr Aussagegehalt wird von vornherein kalkuliert. Entsprechend fällt die Entscheidung für eine der verschiedenen Arten einer systematischen bildlichen Gesamterfassung.
Soll eine bildliche Gesamterfassung durch Detailerfassungen ergänzt werden, ist eine vorausschauende Planung unabdingbar. Dabei ist zu bedenken, welche Informationen unbedingt benötigt werden und welche bei der späteren Bearbeitung störend wirken könnten und deshalb unterdrückt werden sollten, da sie. Je höher hierbei der Abstraktionsgrad gewählt wird, desto größer ist mit der Entscheidung über Auswahl und Filterung der Informationen die Verantwortung des Erfassenden.
Erfassung der geometrischen Größen und räumlichen Struktur
Für die Aufnahme der Gesamtgeometrie eines Objektes erfolgt seine Umdeutung in Punkte, Linien und Flächen, deren Lage und Ausdehnung ermittelt und dargestellt wird. Ergebnisse dieser Gesamterfassung sind Grundrisse, Schnitte, Oberflächenabwicklungen oder projizierte Ansichten, im Spezialfall auch Isometrien und räumliche Modelle oder virtuelle dreidimensionale Darstellungen. Meist wird diese Aufgabe, vor allem bei Bauwerken, nicht dem Restauratoren obliegen, sondern von professionellen Vermessern (Geodäten) und Bauzeichnern erfüllt. Sollen diese Unterlagen einer Detailbearbeitung zugrundegelegt werden, ist die Kenntnis des angewendeten Aufnahmeverfahrens, der fixen Messpunkte und der Mindestgenauigkeiten von größter Bedeutung. Ohne dieses Wissen ist keine exakte Aussage zur Genauigkeit der Weiterbearbeitung, der eigenen Aufnahme, möglich.
Für den Restaurator kann die Erfassung der geometrischen Größen und räumlichen Struktur im einzelnen folgenden Aufgaben dienen:
- Teildokumentation des Istzustandes hinsichtlich der geometrischen Eigenschaften (Größen, Positionen, Proportionen) und räumlicher Strukturen des Objektes [13]
- Darstellung, Visualisierung nicht oder schwer überschaubarer räumlicher / geometrischer Zusammenhänge(beispielsweise als Ergänzung oder Illustration der Textdokumentation)
- Grundlage für Detailaufnahmen
- Vorlagen für die spezifische Bearbeitung (beispielsweise für Lokalisationspläne, oder restauratorische Kartierungen)
- Hilfsmittel für die Objektanalyse [14] .
abschnittsweise Erfassung der Oberflächen
Für viele Belange der restauratorischen Dokumentation ist allein die systematische Aufnahme der Oberflächen eines Objektes von Bedeutung. Abwicklungen oder projizierte Ansichten entstehen meist als Teilleistung eines Gesamtaufmaßes und bilden die Grundlage für die Weiterbearbeitung durch den Restaurator. Dieser Teil der systematischen Gesamterfassung der Objektgeometrie ist deshalb meistens mit einem besonderem Anspruch seitens des Restaurators verbunden. Anderseits bleibt gerade die Gebäudevermessung oft auf die Ausführung von Grundrissen beschränkt, und die Oberflächendarstellung obliegt dem Restauratoren selbst oder einer Delegierung durch ihn. Auf der Basis vorliegender Grundrisse können mit Hilfe zusätzlicher Höhenmaße Wandabwicklungen oder Ansichten zeichnerisch konstruiert werden.
Die Oberflächenerfassung kann aber auch völlig von Vorleistungen unabhängig durch fotografische oder digitale Einzelaufnahmen erfolgen [15]. Die Ergebnisse sind hierbei zunächst „verzerrt projizierte Ansichten“, die zu Abwicklungen oder maßgenauen (parallelprojizierten) Ansichten, ob als fotografische Abbildung oder Strichzeichnung, verarbeitet werden können.
Je nach dem Vorhaben und den geplanten Untersuchungsmethoden wird zuweilen eine geometrische Aufteilung größerer Oberflächen in Felder vergleichbarer Größe durchgeführt, die eine semiquantitativ vergleichende Auswertung erfasster Eigenschaften und Zustände ermöglichen.
Erfassung des Gesamterscheinungsbildes
Für die Erfassung des Restaurators können Aspekte wie der (völlig maßunabhängige) Gesamteindruck eines Raumes oder seine von bestimmter Licht-, Farb- oder Materialwirkung beeinflusste Gesamterscheinung bedeutsam sein. In der Regel dürfte eine solche Erfassung illustrativen und zeitdokumentarischen Wert haben [16] .
2.2. gezielte Erfassung von Details und Einzelphänomenen
Die bildliche Einzel- oder Detailerfassung [17] betrifft ausgewählte Informationen, welche unter Einsatz ausgewählter visualisierender Mittel besonders gut darstellbar und dokumentierbar erscheinen, oder einer besonderen Darstellungsgenauigkeit bedürfen. Mittel, Methode, Genauigkeit und Maßstab können bei der Detailerfassung gezielt eingesetzt werden, um einen optimalen Informationsgehalt des Dokumentes zu erreichen. Andererseits können gezielte Einzelerfassungen eine Gesamterfassung in entsprechend wichtigen Bereichen konkretisieren und ergänzen. In diesem Fall muss die Einzelerfassung auf die bestehenden Unterlagen abgestimmt werden, um einen ungewollten Informationsverlust im Endergebnis zu vermeiden.
Im einzelnen dient die bildliche Einzelerfassung folgenden Zielen:
- Bestandsaufnahme künstlerischer, technischer und konstruktiver Details
- Darstellung von Einzelbefunden der restauratorischen Untersuchung [18]
- Dokumentation von Schadensbildern[19]
- Dokumentation charakteristischer oder besonderer Zustände
2.3.visualisierende und bildgestützte Erfassung
Für die Erfassung nicht sichtbarer oder nicht primär durch visuelle Eigenschaften spezifizierter Phänomene kommen „visualisierende“, also „sichtbar-machende“ Methoden zum Einsatz. Ergebnisse sind entweder „abbildende Visualisierungen“, also Bilder mit fotografischem Charakter (z.B. UV-Fotografie) oder Darstellungen mit „abstrahiert visualisierendem“ Charakter, also grafisch überarbeitete Bilder (z.B. Kartierungen).
visualisierende Erfassung von nicht sichtbarem
Die Methoden visualisierender Erfassung können oft weit mehr als alle anderen gleichsam als Untersuchungsmethoden verstanden werden, da sie in der Regel nicht gezielt bestimmte Beobachtungen dokumentieren sondern diese vielmehr erst erbringen sollen.
Die Aufnahme nicht sichtbarer Teile, Phänomene und Eigenschaften durch besondere Instrumente und Techniken kann durchaus auch als eine Sonderform der bildlichen Erfassung gelten. Dies gilt vor allem, wenn es sich hierbei um die Visualisierung latent sichtbarer (verdeckter) Dinge handelt, die durch strahlendiagnostische Methoden abgebildet werden können.
Eine andere Art der visualisierenden Erfassung stellen die verschiedenen Formen grafischer Ergebnisdarstellung von Messgeräten dar.
Visualisierende Erfassungen dienen zur:
- Bestandsaufnahme verborgener künstlerischer, technischer, konstruktiver Details
- Erfassung von Materialeigenschaften
- Erfassung verborgener Schäden
Erfassung durch Kartierungen
Die Kartierung ist eine Darstellungsmethode, bei der bestimmte Objekteigenschaften in abstrakter Form in ihrer oberflächigen Ausdehnung dargestellt werden. Sie dient dem Restaurator, nicht nur innerhalb der Erfassung, zur Darstellung und Dokumentation von Phänomenen und Kennwerten der unterschiedlichsten Art. Diese sind entweder überhaupt nicht visuell wahrnehmbar und werden im Zuge der Untersuchung erschlossen, oder sie sind mit abbildenden Methoden nicht erschöpfend dokumentierbar beziehungsweise nur während der genauen visuellen Untersuchung zu ermitteln. Zusätzlich werden meist auch Phänomene kartiert, die zwar auf der zugrundeliegenden bildlichen Aufnahme eindeutig identifizierbar sind, jedoch mit den durch Kartierung visualisierten Informationen zusammen betrachtet werden sollen. Die Übertragung in dasselbe System verbessert die Lesbarkeit und erleichtert die Auswertung.
Die Subjektivität einer Kartierung beginnt mit der Bestimmung der Kategorien, die dargestellt werden sollen. Es gibt immer wieder Versuche, für die erfassende Kartierung eine allgemeingültige Form zu entwickeln. Wahrscheinlich wird jedoch ein verbindliches Kartierungsschema immer Illusion bleiben. Abgesehen von der Objektspezifik, die bei der Bestimmung der einzelnen Kategorien Vorrang vor jeder allgemeinen „Musterlegende“ haben muss, hängt das Ergebnis nachhaltig von der gewählten Methode und hier vor allem von der Bildgrundlage ab (dazu weiteres unten). Weitere Aspekte, wie die Erfahrung des Bearbeiters, die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel, die Zugänglichkeit der Objektteile, die Lichtverhältnisse (zuweilen auch die klimatischen) und nicht zuletzt der vorhandene Zeitrahmen bedingen eine Mannigfaltigkeit möglicher Ergebnisse ein und desselben Kartierungsvorhabens.
Im folgenden sollen jene Kartierungsformen vorgestellt werden, die unmittelbar im Zuge der restauratorischen Objektuntersuchung hergestellt werden können.
- Kartierung des Erhaltungszustandes (des Schädigungsgrades)
Der materielle Erhaltungszustand des Objektes oder einer bestimmten Phase prozentual geschätzt oder nach selbstgewählten Kategorien, Kartierung der originalen Substanz einer bestimmten Phase
- phänomenologische Kartierung der Schäden
Hiermit werden Art, Kategorie, Ort und flächige Ausdehnung von Schadensbildern visualisiert. Von nicht sichtbaren Schäden kann die flächige Ausdehnung der festgestellten Symptome (z.B. Ergebnisse einer Percussionsuntersuchung zur Identifikation hohlliegender Putzbereiche) kartiert werden.
- Kartierung von Materialidentitäten und ausführungstechnischen Informationen
Sie dient der Erfassung von Lithologie, Mörtelarten, Holzarten usw., wobei sichtbare Putzgrenzen und Fugen gleich mit erfasst werden, sowie der Lage und Ausdehnung von Tagewerken, Verarbeitungsspuren, Ritzungen, Zirkeleinstichlöchern, Fingerabdrücken usw..
2.4. Bildliche Erfassung als Dienstleistung
Die bildliche Objekterfassung wird nicht selten nicht vom Restauratoren selbst, sondern von ausgebildeten Spezialisten erstellt. Das ist vor allem bei umfangreichen Aufnahmen der Fall, die neben dem Restaurator einer Reihe anderer mit dem Objekt befasster Fachleute als Arbeitsgrundlage dienen sollen. Dabei stellt jeder Beteiligte einen besonderen Anspruch an die Aufnahme, der nur durch genaue Vorabsprachen realisiert werden kann. Linke äußerte die Forderung, die Genauigkeit einer Vermessung idealerweise am höchsten geäußerten Anspruch zu orientieren [20].
Um mit der Zuarbeit eine wirklich zweckvolle und optimal gebrauchbare Arbeitsgrundlage erhalten zu können, sind unbedingt noch weitere Abstimmungen zwischen dem Restaurator (dem Nutzer) und dem Erfassenden erforderlich. Im einzelnen sollten folgende Aspekte besprochen werden:
- Umfang Erfassung (Welche Objektteile werden erfasst?)
- Inhalt der Erfassung (Welche Informationen werden in welcher Dichte erfasst?)
- Methode der Aufnahme und eventueller Bearbeitungen
- Art des zuletzt vorliegenden Ergebnisses (Form, Format, Maßstab, qualitative Vorgaben usw.)
- absolute Genauigkeit des Endergebnisses (maximale Maßabweichung)
- Dichte und Aufnahmegenauigkeit fixer Messpunkte
Es wird deutlich, dass der Restaurator bereits zu diesem Zeitpunkt sehr genaue Vorstellungen davon haben muss, wie er die beauftragte Aufnahme später weiternutzen will. Eine intensive Vorplanung ist für die effektive Erreichung eines angemessen qualitätvollen Ergebnisses der eigenen bildgestützten Arbeit von größter Bedeutung. Wenn auf die Erstellung einer Planunterlage kein Einfluss genommen werden konnte, sollten die oben aufgelisteten Informationen eingefordert werden. Sie dienen der Entscheidung für die Gebrauchbarkeit der Aufnahme für die eigene Bearbeitung und sind zuletzt für Aussagen zur Genauigkeit des eigenen Endergebnisses unverzichtbar.
2.5. Vorgaben an Methoden zur bildlichen Erfassung und ihrer Dokumentation
Informationsgehalt, Informationsdichte, Informationshierarchie
Ziel der bildlichen Erfassung ist die Dokumentation visueller und visualisierbarer Informationen. Die Entscheidung für die eine oder andere Aufnahmetechnik bedeutet, je nach deren spezifischen Erfassungsgrenzen, bereits eine Hierarchisierung der visuell erfassbaren Komponenten eines Objektes. Die Art der Durchführung einer Aufnahmetechnik oder ihre Anwendung in Kombination beeinflusst den Informationsgehalt der Aufnahme.
Eine völlig objektive bildliche Erfassung ist demnach nicht möglich.
Neben dem Anspruch nach einem möglichst dichten Informationsgehalt eines Dokumentes, das den unwiederbringlichen Zustand eines kulturell wertvollen historischen Objektes vermitteln soll, entstehen aus den Inhalten und Zielen der restauratorischen Untersuchung bestimmte Ansprüche an die bildliche Erfassung.
Um diesen gerecht zu werden, ist die bewusste Einflussnahme auf die unumgänglichen Informationsverluste der Aufnahme notwendig. Zuerst ist eine eigene, dem Ziel der Erfassung abgeleitete Hierarchisierung der visuellen Objekteigenschaften vorzunehmen. Wenn der Informationsgehalt der Erfassung ganz bestimmter Phänomene maximiert werden soll, ergibt sich die Möglichkeit oder gar Notwendigkeit der wertenden Reduktion der anderen. Folglich kann mit der vorausschauenden Wahl bestimmter Aufnahmetechniken deren Informationsverlust gezielt genutzt oder gar forciert werden. Andererseits verbietet es sich, Informationen ohne Not zu eliminieren.
Je mehr verschiedenartige Erfassungsmethoden zum Einsatz kommen, desto größer wird das Spektrum des Erfassbaren. Eine gute Kenntnis der jeweils erreichbaren Möglichkeiten vorausgesetzt, lassen sich durch ihre Kombination die Grenzen einzelner Aufnahmeverfahren überwinden.
Je größer und unüberschaubarer ein Objekt ist, und je komplexer sich die den vorgefundenen Zustand prägenden Eigenschaften und Einflüsse erweisen, desto schwerer wird die Aufgabe, die Informationen in ihrer Relevanz und allen wichtigen Verknüpfungen zu erschließen und zu dokumentieren.
Leistungsfähigkeit und praktische Einsetzbarkeit
Mit der kaum überschaubaren Vielzahl der Mittel und Methoden bildlicher oder grafischer Erfassung lassen sich ganz unterschiedliche Ergebnisse erreichen. Die primäre Frage, welche visuellen Informationen erfasst werden sollen, und welche deren Erkennbarkeit eher behindern, bestimmt die Suche nach der geeigneten Art und Weise der Erfassung. Nicht selten mag das verfügbare Instrumentarium, vor allem teuer bezahltes, diese Suche stark beeinflussen. So erfolgreich der geübte Umgang mit vertrauter Technik oft sein mag, darf auch in diesem Fall nicht das Mittel das Ziel bestimmen. Gegen den routinemäßigen Einsatz bestimmter Aufnahmetechnik ist dann nichts einzuwenden, wenn dabei der erreichbare Informationsgehalt und die Erfassungsgrenzen bedacht werden. Nach beidem ist, um dem Anspruch einer objektgerechten Dokumentation zu genügen, überhaupt jedes Mittel, jede Methode der bildlichen/grafischen Erfassung zu hinterfragen.
Bildliche und grafische Informationen werden heutzutage nicht selten einem mehr oder weniger aufwendigen Ver- und Bearbeitungsprozess unterzogen, um ihren Gehalt in bestmöglicher Form darzustellen. Die Kenntnis möglichst vieler derartiger Modifikationsweisen kann nicht nur die Möglichkeit eröffnen, wirklich angemessene und ausreichende Methoden zu finden, sondern auch vor teuren Fehlinvestitionen und ineffektivem Arbeitsaufwand bewahren.
Je leistungsfähiger ein Gerät oder ein Computerprogramm ist, desto größer ist auch die erforderliche Sachkenntnis, seine Funktionalität vollständig auszunutzen. Erfahrungen über die effektive und nutzbringende Einsetzbarkeit eines Verfahrens oder Mittels sind schon deshalb nicht verallgemeinerbar. Es ist um so wichtiger, für Pilotprojekte und Anwendungstests geschulte Professionisten heranzuziehen. Erst wenn hierbei überzeugende Ergebnisse erreicht werden, ist der meist enorme Zeitaufwand für das Erlernen neuartiger Geräte und Methoden in Erwägung zu ziehen.
Die praktische Durchführung von bildlichen Dokumentationsvorhaben muss vorausschauend geplant werden. Dabei sind nicht nur die Voraussetzungen für den Einsatz der Geräte (Licht, Klima und Sauberkeit, Erreichbarkeit, Platzfragen, Stromversorgung usw.) zu bedenken. Für die erfolgreiche Umsetzung ist die Realisierbarkeit aller nachfolgend geplanten Verarbeitungsschritte, denen das Aufnahmeergebnis unterzogen werden soll, zu klären. Das betrifft vor allem den Datentransfer (Datenmengen und -formate) und die Möglichkeit der Reproduktion.
Genauigkeit
Die Festlegung der angestrebten Genauigkeit richtet sich danach, welcher Weiterverarbeitung und Präsentation das Bilddokument letztlich zugeführt werden soll. Die sinnvolle Dokumentation relevanter visueller Phänomene ist nur dann erreicht, wenn sie zuletzt in angemessener Weise im Bilddokument dargestellt sind. Hierfür spielen Abbildungsmaßstab und Darstellungsgenauigkeit eine wesentliche Rolle.
Die Anforderungen an eine bildliche Aufnahme werden durch das angestrebte Endergebnis bestimmt.
In jedem Fall muss schon vor Beginn der Aufnahme Klarheit über die minimale gewünschte Darstellungsgenauigkeit des Endergebnisses bestehen. Die Darstellungsgenauigkeit hängt gleichermaßen von der Aufnahmegenauigkeit und der „Transformationsgenauigkeit“ bis zur fertigen Präsentation ab.
Bei Verwendung maßstabsabhängiger (maßgetreuer) Aufnahmetechniken wird mit der angestrebten Maßgenauigkeit zunächst die Minimalvorgabe an den Aufnahmemaßstab definiert. Wird manuell gezeichnet, ist auf die Maßhaltigkeit des Trägers (Papier, Folie) bei Veränderung der Luftfeuchte und bei Alterung zu achten. Bei einem Test mit herkömmlichem Plotpapier wurde beispielsweise eine Maßabweichung von 1,7% bei 80% Feuchteveränderung festgestellt, was beim Verwenden von Computerplots oder Schwarzweißkopien als Zeichenunterlage bedacht sein muss, obwohl das sonst eine effektive Methode sein mag. Aber selbst handelsübliches Millimeterpapier kann ganz unterschiedliche Maßgenauigkeit haben und ist nicht verzugsfrei [21]. Bei verzugsfreien Folien wird hingegen auf die mangelhafte Alterungsbeständigkeit hingewiesen [22].
Soll das Ergebnis einer nicht maßgetreuen beziehungsweise maßstabsunabhängigen Aufnahme später in ein maßstäbliches System integriert oder in eine maßstäbliche Form umgewandelt werden, sind die Maßdichte (Detailgenauigkeit) der Aufnahme und die Messgenauigkeit der zu verwendenden Referenzpunkte für die Maßtoleranz des Resultates ausschlaggebend.
- Transformationsgenauigkeit:
Jede Verarbeitung (Transformation) des Originals ist gegenüber der Vorlage mehr oder weniger ungenau. Dafür sind zunächst gerätespezifische Abweichungen verantwortlich, wie beispielsweise Linsenfehler eines optischen Gerätes oder Inkonstanzen des mechanischen Vortriebes eines Kopierers oder Flachbrettscanners. Je größer der Anteil aktiver Einflussnahme auf den Transformationsvorgang ist, desto höher ist die Gefahr von Bedienungsfehlern (bei gerätegestützter Transformation) und Abweichungen durch das individuelle Präzisionsvermögen (bei teilweise oder vollständig manueller Transformation).
Um dazu das Endergebnis hinsichtlich seiner Darstellungsgenauigkeit beurteilen zu können, ist die Kontrolle über die Exaktheit während aller Bearbeitungsphasen unabdingbar. Das blinde Vertrauen in die Maßrichtigkeit von Reproduktionen oder Ausdrucken ist nicht ratsam. Die Abweichungen bei gerätegestützten Verfahren betragen nach eigenen Tests zwischen 0,1 und 0,5 %, wobei die Preislage der Geräte keinen Rückschluss auf die Maßhaltigkeit zulässt.
- Genauigkeit von übernommenen bildlichen Aufnahmen:
Bilddokumente, die von anderen erstellt und der eigenen Bearbeitung zugrunde gelegt werden sollen, entsprechen meist nur dann allen Anforderungen, wenn ihre Erstellung in gemeinsamer Absprache erfolgt. Dass hierfür neben der Kenntnis des Informationsgehaltes der jeweiligen Ergebnisse verschiedener Aufnahmemöglichkeiten auch eine Vorstellung über die Maßrichtigkeit von großer Bedeutung ist, sollte nach den bisherigen Ausführungen offenkundig sein. Eine Nachkontrolle der absoluten Genauigkeit vorliegender Erfassungen ist vor allem dort anzuraten, wo mit der eigenen Bearbeitung ein maßrichtiges Ergebnis angestrebt wird. Leider ist es unter den Anbietern für Bauaufnahmen, Vermessung und Messbilderstellung noch nicht allgemein üblich, die Methode (Anzahl der Messpunkte, Bezugspunkte von Entzerrungsebenen, Schritte und Methode der Bearbeitung) und die absolute maximale Maßabweichung des Ergebnisses anzugeben. Sofern irgend möglich, sollten diese Angaben eingefordert werden, am besten sind sie unmittelbar auf dem Bilddokument zu vermerken. Gerade bei fotorealistischen Bilddokumenten ist die Angabe unverzichtbar, ob es sich um eine Fotografie (Angabe der technischen Daten der Aufnahme erforderlich), um eine digitale Aufnahme (Angabe der technischen Daten und der Auflösung erforderlich), um ein entzerrtes Messbild (Angabe der Anzahl der zugrundeliegenden Bilder, der Bezugspunkte der Entzerrungsebenen, der Bezugspunkte der Montage und ihrer absoluten Genauigkeit notwendig) oder um ein Orthofoto (Maßstab und absolute Genauigkeit anzugeben) handelt.
- Darstellungsgenauigkeit des Endergebnisses
Die absolute Genauigkeit oder die maximale Maßabweichung sollte neben dem Abbildungsmaßstab bei der Präsentation auf dem bildlichen Dokument angegeben werden. Dafür muss Klarheit über die Genauigkeit jedes Bearbeitungsschrittes herrschen.
Für das erstellte Bilddokument soll die Transformationsgenauigkeit einer späteren Bearbeitung und die Maßgenauigkeit bei seiner Alterung nachvollziehbar bleiben. Dafür empfiehlt es sich, eine umlaufende Maßleiste anzulegen.
Um die Farbrichtigkeit eines Dokumentes zu belegen, kann eine Farblegende mit dazugehörigen Nummern eines der üblichen Farbschemata (RAL, NCS) dienen. Die Farbmittel der Legende müssen dabei die gleichen wie jene auf dem Dokument sein. Bei Computerplots wird die Legende vor dem Ausdruck erstellt.
Gebrauchswert und Lesbarkeit
Die vorgesehene Verwendung des Endergebnisses einer bildlichen Aufnahme bringt bestimmte Anforderungen hinsichtlich der weiteren Bearbeitbarkeit und der Verständlichkeit mit sich. Für eine in sich abgeschlossene Objektuntersuchung, die zuletzt Dokumentwert hat und vorerst allein vom Restaurator selbst für die Konzepterstellung genutzt wird, sind die hohen Ansprüche an Gebrauchswert und Lesbarkeit allein für das Endergebnis und dessen Qualität von Bedeutung. Demgegenüber erfordert die Zusammenarbeit in größeren Teams oder einem fachübergreifenden Projekt eine in allen Schritten nachvollziehbare Arbeit, deren Zwischenergebnisse ohne Verlust verstanden werden können. Versuche, eine einheitliche Erfassungssystematik einzuführen, sind diesem Anliegen geschuldet [23].
Soll auf der Basis eines Bilddokumentes weitergearbeitet werden, ist nicht selten seine vorherige Modifikation vonnöten, um die Lesbarkeit im Sinne des Vorhabens zu verbessern. Je genauer die Ansprüche im Vorfeld geklärt sind, desto schneller und besser wird dabei ein akzeptables Ergebnis erreichbar sein. Wird dabei die Leistung dritter beansprucht, ist die Gefahr eines unzureichend brauchbaren Ergebnisses besonders groß. Nachbearbeitungen sind beispielsweise bei einer Fotogrammetrieauswertung, die im Büro von fachfremdem Personal gezeichnet wurde, von vornherein einzuplanen [24]. Auch andere teuer erkaufte Bilddokumente können hinsichtlich ihrer Gebrauchbarkeit große Mängel aufweisen. Beispielsweise kann die uneinheitliche Qualität und Ausleuchtung montierter Messbilder oder die unrealistische Darstellung entzerrter Bilder Schwierigkeiten bereiten.
Die Lesbarkeit von Bilddokumenten hängt von der Darstellungsqualität, dem Maßstab, der Detailgenauigkeit und der Informationsdichte ab. Die bewusste Filterung und Abstraktion des zu Erfassenden ist von größter Bedeutung. Dem von Gandesmann für Kartierungen proklamierten
„weniger ist mehr“ [25]ist hinsichtlich der Präsentation einer Kartierung sicher zuzustimmen. Wenn jedoch für das Erreichen einer bestimmten Aussage dennoch die Grenzen der Lesbarkeit erreicht scheinen, ist eher nach einer besseren Darstellungsform zu suchen, als auf Informationen zu verzichten.
Dass Gebrauchswert und Lesbarkeit eines Bilddokumentes seine umfassende Erläuterung und eindeutige Bezeichnung einschließen, sein an dieser Stelle nur erwähnt. Für die Zuordnung von Bildern, Plänen, Probepunkten und so weiter muss ein übergeordnetes Orientierungssystem angelegt und konsequent eingehalten werden [26].
Kosten- und Zeitaufwand
In der Praxis sind dem Experimentieren Grenzen gesetzt. Die eigene Erfahrung und die Konsultation mit Professionisten kann die Suche nach einer geeigneten Methode abkürzen. Am Anfang muss mit einer Analyse des Vorhabens geklärt werden, was es genau zum Inhalt und Ziel haben soll und welche Personen mit entsprechenden Anliegen in die Arbeit am Objekt eingebunden werden. Zwischen dem Nötigen, das unbedingt erreicht werden muss, und dem Übertriebenen staffeln sich die möglichen Zielvorgaben. Das Niveau der bildlichen Erfassung und Dokumentation soll in einem angemessenen Verhältnis zum Anspruch und Aufwand der gesamten Untersuchung stehen. Eine wenig qualitätvolle Bildarbeit wertet das gesamte Ergebnis ab. Eine Bilddokumentation, die mit aufwendigem Geräteeinsatz und modernster Präsentationsmanier zuungunsten einer fundierten Untersuchungsarbeit erstellt wird, ist unseriös.
Indem hochentwickelte Technik immer erschwinglicher wird, ist die Diskrepanz zwischen „HighTech“ und „Alltagspraxis“, wie sie Authenried [27] gesehen hat, einigermaßen relativierbar. Andererseits stellt sich umso mehr die Frage, was der Restaurator am besten selbst können muss, und was er besser delegieren wird.
Die technischen Voraussetzungen sind mittlerweile gegeben, neben der Schreibarbeit auch die Bilderfassung und die Kartierung in einem System ohne jeden Zwischenschritt bewältigen zu können: im entsprechend ausgerüsteten Computer. Hier mag die effektivste, wenn auch kaum qualitätvollste „Alltagspraxis“ der Zukunft zu erwarten sein. Immerhin bieten diese neuartigen Möglichkeiten einen gewissen Ausgleich, wenn heute wegen fehlender Finanzierung die Dokumentationsarbeit praktisch minimiert werden muss [28].
Zeitersparnis bei der unmittelbaren Erfassungstätigkeit vor Ort ist von der Computertechnik hingegen primär nicht zu erwarten. Die Arbeitsabläufe können aber gestrafft und bestimmte Wege und Nebenkosten umgangen werden.
Tatsächlich aufwandsmindernd dürfte jede Maßnahme sein, die der Koordinierung dient. Wenn andere Fachleute am gleichen Objekt tätig sind, lassen sich gewiss auch nötige Zuarbeiten gemeinsam planen und nutzen, wie etwa eine Aufmaß- oder Messbilderstellung. Wie wichtig die gewissenhafte Vorplanung auch bei eigenen Aufnahmearbeiten ist, wird in den folgenden Kapiteln noch im einzelnen aufgezeigt. Manche Einsparung vor Ort kann sich in ihr Gegenteil verkehren, wenn bei der späteren Bearbeitung und Präsentation Fehler oder Mängel festgestellt werden.
Eine eigene Diskussion betrifft die Frage, ob für aufwendige Erfassungen nicht „diplomierte Dokumentare“ erforderlich wären [29], zumal die Erschließung der oft komplizierten Spezialtechnik und Computersoftware den Restaurator von seiner eigentlichen Aufgabe abzuhalten droht. Schon die momentane Situation der schwindenden Finanzierungsbereitschaft spricht dagegen. Zudem kann der Restaurator auf die mit der Erfassung verbundene Objekterschließung nur dann verzichten, wenn sie keinen Zugewinn an wichtiger Erkenntnis erwarten lässt. Ob es tatsächlich in seinem Sinn sein kann, die mit der Erfassung verbundene Informationsauslese zu delegieren, darf in frage gestellt werden.
2.6. Verarbeitung und Präsentation von Bilddokumenten
zeichnerisch erstellte Bilddokumente
Sofern zeichnerisch erstellte Dokumente maßgetreu sind, ist neben der eindeutigen Bezeichnung des Dargestellten (Objektidentifikation, Zuordnung des dargestellten Teiles, Datum der Aufnahme und der Bearbeitung, Namen der Bearbeiter) eine nachprüfbare Angabe des Maßstabes von großer Wichtigkeit. Da Maßabweichungen vom Original durch Reproduktionen und durch Materialalterung entstehen können, empfiehlt es sich, eine umlaufende Maßleiste anzulegen. Die geodätische Methode, über das Blatt Rasterkreuzchen maßgenau zu verteilen, kann dagegen zu Irritationen führen.
Wird eine Zeichnung nicht als Original präsentiert, ist der Ablageort des Originals genauso wie jede Bearbeitung, vor allem Hinweise auf maßstabsverändernde Reproduktionen, anzugeben.
Bei computererstellten Zeichnungen ist die Maßgenauigkeit nicht ablesbar. Neben Maßketten auf jedem Ausdruck ist deshalb eine Aussage zur absoluten Genauigkeit (Abweichung in mm) wünschenswert.
abbildliche bzw. fotografische Bilddokumente
Für die Präsentation abbildlicher Aufnahmen sind eigene Bilddokumentationen, die auf Formblättern beruhen, gängige Praxis. Der Dokumentwert wird über die Qualität der Aufnahme hinaus von den hier festgehaltenen Zusatzinformationen bestimmt. Hierzu gehören die eindeutige Identifikation des Dargestellten (Objektidentifikation, Lokalisation des Aufnahmebereiches / Lokalisationsskizze), Angaben zu den Aufnahmedaten (Bearbeiter, Datum, Aufnahmemethode mit technischen Angaben, Auskunft über verwendete Mittel und Materialien) und Angaben zum Abbildungsmaßstab und der Darstellungsgenauigkeit sowie eine Beschreibung des dokumentierten Sachverhaltes und ein eindeutiger Verweis auf die entsprechenden Passagen in anderen Teilen der Dokumentation. Unverzichtbar sind außerdem genaue Angaben über Herkunft und Verbleib von zugrundeliegenden Dokumenten, wie beispielsweise Fotonegativen, digitalen Daten, Originalen einer vorliegenden Kopie.
Für die Verbesserung der Lesbarkeit des Bilddokumentes sind nachträgliche Hervorhebungen bestimmter Informationen der Abbildung möglich. Gängige Praxis ist dabei das Beschriften oder Markieren auf dem Bilddokument selbst. Bei manueller Bearbeitung ist die veränderte Reproduzierbakeit zu bedenken. Komfortablere Möglichkeiten der Bildbearbeitung bietet das digitale Bildformat. Einerseits kann dadurch die Bilddokumentation als Ganzes auch digital archiviert und beliebig oft reproduziert werden - Beschriftungen oder zeichnerische Markierungen auf dem Bild inbegriffen. Zum anderen ist die Bildvorlage manipulierbar. Es stehen mit moderner Bildverarbeitungs-Software unüberschaubar viele Möglichkeiten der nachträglichen Veränderung des Bilddokumentes zur Verfügung, die durchaus nutzbringend angewendet werden können. Jede Modifizierung eines Bilddokumentes muss aber für den Betrachter uneingeschränkt nachvollziehbar bleiben. Liegt eine nicht eindeutig sichtbare Bearbeitung vor, sind die vorgenommenen Veränderungen im Zusammenhang mit der Abbildung vollständig darzustellen. Da jede Modifikation eine Verfälschung des Dokumentes bedeutet, sind diese Forderungen von großer Dringlichkeit.
2.7. Praxis des Kartierens
manuell erstellte Kartierungen
Bei der manuellen zeichnerischen Kartierung finden nahezu alle möglichen Varianten der bildlichen Aufnahme als Grundlage Verwendung. Es wird direkt auf Fotos oder Kopien derselben gezeichnet, auf Kopien von Messbildern von Aufmaß- und Risszeichnungen, auf Umzeichnungen von Fotografien oder aber dienen die Bilddokumente (zuweilen sogar die Objektoberflächen selbst) als Unterlage, über die ein Transparentpapier oder eine Folie gespannt und auf dieser gezeichnet wird.
Kartierungen entstehen meist in einzelnen Bearbeitungsphasen, selten werden sie vor Ort in einem Arbeitschritt erstellt. In der Regel erfolgt die Umzeichnung der vor Ort gefertigten „Rohzeichnungen“ im Büro. Ist eine solche Aufnahme in zwei Arbeitsschritten geplant, muss nicht schon bei der Kartierung vor Ort eine feste Ordnung der Einzel- oder Zusammenschau bestimmter Kategorien eingehalten oder andere Layoutfragen beachtet werden. Farben können entsprechend der besten Lesbarkeit gewählt, Beobachtungen und Bemerkungen auf dem Blattrand sofort notiert werden. Ohne Pedanterie müssen Korrekturen lediglich eindeutig erkennbar, Beschriftungen lesbar ausgeführt sein.
Für die Weiterverarbeitung der „Rohzeichnungen“ ist ein hohes Maß an Übersichtlichkeit und Lesbarkeit sowie ausreichende Beschriftungen direkt auf dem Kartierungsplan wichtig. Wird über einer Bildvorlage gezeichnet, ist auch diese eindeutig zu bezeichnen und die Lage der Zeichnung über Passkreuze oder Rahmen eindeutig zu vermerken. Gandesmann [30] empfahl neben Überlappungszonen auf den einzelnen Planteilen gegebenenfalls eine Rasterung vorzunehmen, um zusätzliche Details höheren Maßstabs exakt zuordnen zu können (Die Methode ist vom Handaufmaß adaptiert).
Zugunsten einer guten Lesbarkeit werden für die Kartierung vor Ort gern Farbstifte verwendet. Auf Folien und Fotos ist die Wisch- und Wasserfestigkeit zu beachten. Holzbuntstifte und Bleistifte haben den Nachteil unregelmäßiger Linienstärken und damit wechselnder Genauigkeiten. Wegen ihres feinen Striches haben sich Feinbleistifte und Rapidografen bewährt, letztere besitzen aber keine so gute Korrekturmöglichkeit. Bleistiftkartierungen können abschließend mit Fixativspray geschützt werden.
Das Kartieren direkt auf Fotos oder gute Fotokopien birgt geringere Fehlerrisiken als beim Zeichnen auf einem darüber gelegten Medium, ist aber teurer und oft schlechter lesbar. Wird mit aufliegenden Folien oder Transparentpapier gearbeitet, sollte deren Anzahl, unter Beachtung der Lesbarkeit, minimiert werden, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Für die Handkartierung stellt das Zeichnen auf verzugsfreier Folie praktisch die einzige Möglichkeit dar, ein maßgenaues Ergebnis zu erreichen.
Die Festlegung des Aufnahmemaßstabes muss der Erstellung der Kartierungsgrundlagen vorangehen und darf nicht etwa durch diese bestimmt werden. Die Handhabbarkeit der Formate ist zu bedenken. Bei gesplitteten Bildunterlagen ist auf großzügige Überlappungsbereiche zu achten.
Vorteile:
- kostengünstig und ohne besonderen technischen Aufwand
- relativ gut überschaubar, gute Kontrollmöglichkeit
- hohe Bewegungsfreiheit des Bearbeiters
Nachteile:
- Ergebnisse sind sensible Unikate
- im allgemeinen Umzeichnung erforderlich
- fester Maßstab und dadurch festgelegtes Genauigkeitsmaximum
- Aufnahme größerer Flächen in festgelegten Abschnitten
Computergestützt erstellte Kartierungen
Leistungsfähige Software ermöglicht über die Erstellung zwei- und dreidimensionaler Konstruktionszeichnung hinaus auch die Überzeichnung digitaler Bilder.
Die Ergebnisse von Fotogrammetrien und Tachymeteraufmaßen liegen oft selbst als CAD-Zeichnungen vor. Ihre Weiterverarbeitung im Computer erfolgt ohne jeden Informationsverlust.
Auf der Grundlage solcher digitaler Bilddokumente können Kartierungen auch vor Ort computertechnisch erstellt werden. Für die Zeichnung ist vektorengrafische Software in jedem Falle Bitmapprogrammen vorzuziehen [31] . Gezeichnet wird mit der Maus. Arbeitsverfahren mit Digitalisiertablett und aufgelegten Bildern sind für die Kartierung vor Ort nicht praktikabel [32] . Wird ein Laptop verwendet, ist der Arbeitsplatz relativ mobil, was für größere Objekte nicht unwesentlich ist.
Eine computergestützte Kartierung ist nicht formatgebunden. Damit ist einerseits das Zerlegen großer Oberflächen in Bearbeitungsfelder nicht notwendig, andererseits kann von mehreren Personen gleichzeitig an einem Kartierungsplan gearbeitet werden. Eine solche Kampagne erfordert allerdings eine gründliche Vorbereitung, um die Kompatibilität der einzelnen Zeichnungen zu gewährleisten.
Da ohne festen Maßstab gearbeitet wird, ist die Kontrolle der Zeichengenauigkeit problematisch. Erfahrungsgemäß wird dadurch eher mit einer zu großen Präzision als zu ungenau gezeichnet. Aufschlussreich kann hierbei ein nach kurzer Einarbeitung erstellter Probeausdruck in der maximal gewünschten Ausgabegröße und feinster Strichstärke sein, um die weitere Bearbeitung entsprechend zu optimieren.
Andererseits ermöglicht die Maßstablosigkeit die bewusste Kartierung in verschiedenen Genauigkeiten. Sollen später neben dem Gesamtplan einige Details vergrößert dargestellt werden, wird der entsprechende Bereich einfach mit größerer Genauigkeit kartiert.
Für die Computerarbeit ist keine besondere Schulung nötig, die Grundkenntnisse sind leicht erlernbar, doch sollte zumindest eine geschulte Person die Kampagne begleiten. Sofern ein professionelles Konstruktions-Zeichenprogramm zum Einsatz kommt, wird ein Ausführender mit profunder Erfahrung und Kenntnis des Potentials um ein mehrfaches schneller arbeiten.
Vorbereitung, Betreuung und Endbearbeitung von computergestützt erstellten Kartierungen erfordern eine relativ umfangreiche Kenntnis der verwendeten Software. Die Arbeit am Layout der Kartierung ist bei hohem Anspruch sehr zeitaufwendig.
Vorteile:
- Zeichnen (von geschulter Person betreut) leicht erlernbar
- Zeichnung kann parallel von mehreren Personen bearbeitet werden
- kein Formatzwang,
- kein fester Maßstab: es kann mit jeweils angemessener Genauigkeit gearbeitet werden
- beste Korrektur- und Modifikationsmöglichkeiten
- kein Datenverlust durch Transformationen
Nachteile:
- teure sensible Technik (feuchte-, kälte-, staubempfindlich)
- relativ teure Geräte und Software
- anfangs Einarbeitungszeit notwendig
- Grenzen der Übersichtlichkeit und Kontrolle durch Bildschirmausschnitt und ausgeblendete Elemente
- den Ergebnissen ist die Erfassungsgenauigkeit und der Erfassungsmaßstab nicht anzusehen
- hoher Zeitaufwand für das Layout
Praktische Vorgehensweise
Kartierungen sind zeichnerische Bearbeitungen maßlicher oder nichtmaßlicher Bilddokumente.
Für die Entscheidung, welcher Art die einer Kartierung zugrundeliegenden Bilddokumente sein sollen, spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Zuerst muss geklärt sein, ob und in welcher Genauigkeit die Kartierung maßrichtig erfolgen soll. Prinzipiell gilt, dass die Darstellungsgenauigkeit der Grundlage mindestens der angestrebten Genauigkeit der Kartierung entsprechen muss. Ist die Maßrichtigkeit von entscheidender Bedeutung, wird eine Kartierung entweder selbst den Charakter eines Aufmaßes haben oder über einer sehr detailliert ausgeführten maßlichen Aufnahme erfolgen. Auch bei weniger anspruchsvollen Zielvorgaben hinsichtlich der Maßtreue sollte die Darstellungsgenauigkeit der Vorlage bekannt sein.
Neben der Maßrichtigkeit muss die Erfassungsgenauigkeit der Kartierung definiert werden. Für diese ist die voraussichtliche Darstellungsgenauigkeit der geplanten Präsentation der Kartierung ausschlaggebend. Nur wenn die weitere Bearbeitung von vornherein geplant ist, kann der Genauigkeitsverlust von der Aufnahme bis zur fertigen Präsentation einkalkuliert werden. Entsprechend erfolgt die Festlegung des Erfassungsmaßstabes und damit des Maßstabes der Bildunterlage.
Auch die visuellen Eigenschaften des Objektes und der zu kartierenden Phänomene sind für die Wahl der Bildgrundlage von großer Bedeutung. Die Bildinformationen sollen im Idealfall das Markieren beziehungsweise Nachzeichnen des auf der Abbildung wiedererkennbaren Bereiches zulassen, anstatt freies Konstruieren ohne Bezugspunkt oder Erraten einer Linie in einer verwirrenden Detaildichte[33].
Bei der Planung einer computergestützten Kartierung spielen spezifische Fragen der Computergrafik für die Wahl der Vorlage und des Zeichenprogramms eine entscheidende Rolle. Sowohl die Bildvorlage als auch die Zeichnung können als Bitmap- oder Vektorgrafik realisiert werden.
Bitmapgrafiken bestehen aus einer Vielzahl regelmäßig angeordneter Quadratflächen (Pixeln). Jedem Pixel ist ein Farbwert zugewiesen, wodurch fotorealistische Darstellungen umsetzbar sind. Die Genauigkeit dieser Bilder hängt von der Dichte des Pixelrasters ab und ist dadurch fest definiert.
Entsprechend sind fotorealistische Vorlagen (ob Fotografie, Digitalaufnahme, Messbild oder Orthofoto) im Computer immer Bitmapgrafiken. Die Auflösung des Bildes (Anzahl der Pixel) muss am maximalen Genauigkeitsanspruch orientiert sein.
Vektorgrafiken basieren auf mathematisch unendlich exakten Punkten und können nur Lineares (als Strichzeichnungen) darstellen. Ihre Überlegenheit in der Genauigkeit ist dort nutzbar, wo die Vorlage entweder sofort als Vektorgrafik erstellt wurde (Tachymeteraufmaß) oder ermittelte Punktkoordinaten für ihre Konstruktion Verwendung fanden (Fotogrammetrie-Auswertung).
Bei der computergestützten Kartierung mit vektorgrafischer Software bestimmt allein die verwendete Bildunterlage die technisch erreichbare Genauigkeit, da theoretisch unendlich genau gezeichnet werden kann.
Beim Kartieren über einer Bitmapgrafik (z. B. eingescanntem Foto) setzt allein dessen Auflösung der Zeichengenauigkeit Grenzen, da ab einer bestimmten Vergrößerung die Darstellung nicht mehr ausreichend differenziert vorliegt.
Die Genauigkeit des Ergebnisses bestimmen demnach
- die Aufnahmegenauigkeit der Bildunterlage,
- die Transformationsgenauigkeit, falls Modifizierungen erfolgten (z. B. Digitalisierung),
- die Auflösung des digitalen Bildes,
- der Arbeitsmaßstab (Vergrößerungsausschnitt) während der Kartierung.
Dagegen können über einer vektorgrafisch vorliegenden Basiszeichnung die in ihr enthaltenen Punkte, Linien und Flächen ohne jeden Genauigkeitsverlust übernommen werden. Alles beim Kartieren zusätzlich Gezeichnete besitzt dann jedoch geringere Genauigkeit. Das Ergebnis besitzt deshalb zwangsläufig eine uneinheitliche Zeichengenauigkeit. Das Endergebnis ist in seiner Genauigkeit abhängig:
- von der Aufnahmegenauigkeit der Basiszeichnung,
- von der Transformationsgenauigkeit, falls Modifizierungen erfolgten (z. B. Vektorisierung)
- von der Menge und Dichte der Daten der grafischen Vorlage, die direkt übernommen werden können.
- Präsentation von Kartierungen
Die Präsentationsfrage restauratorischer Kartierungen wird immer wieder diskutiert.
Abgesehen von der Bildvorlage stehen für die grafische Umsetzung der Kartierungszeichnungen selbst verschiedene Darstellungsformen zur Auswahl. Mit dem Ziel der bestmöglichen Lesbarkeit hängt die Festlegung der Darstellungsform zuerst von der Bildunterlage und von der Komplexität der Kartierung ab.
Den ersten Schritt bei der grafischen Umsetzung, dem Layout einer Kartierung, stellt die Planung der Darstellungsmaßstäbe und der Zusammenschau der kartierten Kategorien für die einzelnen Pläne dar. Die Kategorien sind zu gruppieren und hierarchisch zu ordnen. Die Bezüge untereinander sollten in der grafischen Erscheinung Niederschlag finden, indem Schraffuren und/oder Farben logisch zugeordnet werden. Die grafische Aussagekraft, wie die Stärke einer Signalfarbe gegenüber einem hellen Mischton oder die Wirkung einer kreuzschraffierten Fläche gegenüber einer gepunkteten wird die Lesbarkeit der Kartierung nachhaltig beeinflussen. Gleichgerichtete Schraffuren oder Mischtöne derselben Farbe können die Gruppierung der Kategorien signalisieren, ihre Hierarchisierung wird durch die optische Dichte der Grafik (etwa durch Schraffurabstand oder Linientyp der Schraffuren, Farbtiefe oder Dunkelheit der farbigen Darstellung) ablesbar. Eine hohe Darstellungsqualität wird nur dann erreicht, wenn diese grafischen Eigenschaften der Kartierung ausgenutzt werden.
Auch die Frage nach dem Informationsverlust bei späteren Reproduktionen der Kartierung ist zu bedenken. Nach wie vor ist die Vervielfältigung am Schwarz-Weiß-Kopiergerät die schnellste und billigste Reproduktionsmethode. Es erhöht den Gebrauchswert der Kartierung nachhaltig, wenn auch ihre Schwarz-Weiß-Kopie noch weitestgehend lesbar bleibt.
Streitfrage: Verbindliches Kartierungssystem
Schon mehrfach sind Vorschläge für Standardsysteme zur restauratorischen Kartierung erarbeitet worden [34] . Im Verbundprojekt „Steinkonservierung und Steinzerfall“ gab es 1990 den Versuch, eine allgemein verbindliche Legende für jede Art von kartierender Erfassung einzuführen [35] . Hierbei wurden mehrere Möglichkeiten der grafischen Umsetzung einbezogen, ohne eine zu favorisieren. Es handelt sich vielmehr um den Versuch, die verschiedenen Darstellungsformen kompatibel zu definieren, indem für zwölf Kartierungskategorien jeweils eine bestimmter Buchstaben- und Zahlenbezeichnung, ein Linientyp, ein Symbol, ein Schraffurmuster und eine Farbe (definiert nach RAL) fest zugeteilt wurden. Die „Musterlegende“ mag nutzbringend verwendet worden sein und entstand in der Zusammenstellung ihrer Elemente vor allem hinsichtlich interdisziplinärer Aspekte. Eine Übernahme dieser Legende auch für andere Kartierungsaufgaben, wie es etwa im BMFT-Projekt „Wandmalereischäden“ für die Erfassung von Putzen[36]und Salzfloreszenzen [37] 1992 oder für die Schadenskartierung an den Wandmalereien im Dom zu Königslutter 1996 [38] ,ist aus mehreren Gründen zu hinterfragen.
Zunächst ist nicht plausibel, weshalb vollkommen verschiedene Kartierungsaufgaben in ihrem Endergebnis gleichartig dargestellt werden sollen. In dem ausdrücklich mit der Erarbeitung der Musterlegende angestrebten Vorhaben, sie für „sämtliche in Frage kommenden Dokumentationsthemen“ benutzen zu wollen, kann durchaus eher eine Gefahr als ein Vorzug gesehen werden. Auf die Erarbeitung einer jeweils abgestimmten Darstellungssystematik wird zugunsten der angebotenen Vorgaben verzichtet.
Außerdem weist das System der „Musterlegende“ mehrere Mängel auf. Die Gruppierung und Hierarchisierung der Kategorien ist in sich nicht stimmig und die Struktur ist nicht allgemein praktikabel. Die zwölf Kategorien sind in den Buchstaben- und Nummerbezeichnungen ohne Hierarchie. Hinsichtlich der grafischen Aussage ihrer Schraffurmuster und der Linientypen sind dagegen sechs Zweiergruppen ablesbar (jeweils identische Muster mit weitem bzw. engem Linienabstand). Vier dieser Zweiergruppen sind auch in ihren Farben so definiert (jeweils Hell- und Dunkelfarben), während die Farben der anderen eine vierfach gestaffelte Rangordnung interpretieren lassen (gelb-dunkelgelb-orange-rot). Ähnlich weichen die aus den Symbolen ableitbaren Zusammenhänge ab.
Dadurch sind Kategorien, die in einer Kartierung zusammengehörigen Phänomenen zugeordnet werden, in einer anderen Ausführung als verschiedenartige Phänomene zu vermuten. Die begrenzte Zahl eindeutig unterschiedlicher Schraffuren und Linientypen wie auch die begrenzte Zahl möglicher Hierarchien wird für komplexe Kartierungsaufgaben ohnehin nicht ausreichen. Vor allem bei einer mehrere Pläne umfassenden oder großformatigen Kartierung ist die Verwendung von monochromen Schraffuren verschiedener Liniendichte allemal problematisch, da es zu Fehldeutungen kommen kann, wenn in überschaubarer Nähe nicht beide Schraffurgrößen vorkommen.
Es bleibt fraglich, ob selbst eine korrigierte Vorgabe wirklich praktikabel und nutzbringend sein kann. Eine solche Musterlegende müsste sämtliche denkbaren Kategorien und Unterkategorien beinhalten. Es wären umfangreiche Möglichkeiten systematisch korrekter Ergänzungen vorzusehen und die ständig erweiterte Legende müsste in der aktualisierten Form regelmäßig veröffentlicht werden oder ständig verfügbar sein.
Die Folge wäre eine Umkehrung der Vorgehensweise bei der Aufnahme. Üblicherweise werden zuerst die am Objekt spezifisch vorliegenden Phänomene erschlossen und in Glossaren erfasst. Darauf beruhend erfolgt die Festlegung der Kategorien für die Kartierungen (gruppiert und hierarchisiert). Die Legende wird den spezifischen Gegebenheiten unterworfen, um die vorliegenden Zusammenhänge in bestmöglicher Form ablesbar zu gestalten.
Eine Musterlegende mit definierten Kategoriebezeichnungen könnte stattdessen als eine Art „Checkliste“ verstanden werden, in deren Norm die vorliegenden Phänomene einzupassen wären. Natürlich besteht die Möglichkeit, auf spezifische Abweichungen in einem Erläuterungstext hinzuweisen, in der Kartierung sind sie jedoch nicht sichtbar.
Einem vorgegebenen System kann nur solange gefolgt werden, als es mit einer hohen Darstellungsqualität umsetzbar bleibt. Nach eigener Erfahrung ist ein akzeptables Ergebnis beim Layout einer computergezeichneten Kartierung nicht mit festgelegten Vorgaben erreichbar. Vielmehr müssen immer wieder Probeausdrucke erstellt und bewertet und danach Muster, Schraffurdichte, Strichstärke und Farbe modifiziert werden, bis die Lesbarkeit in allen Bereichen zufriedenstellend gewährleistet ist.
Dass eine einheitlich festgelegte Legende bei der durch mehrere Bearbeiter durchzuführenden Erstellung einer umfangreichen Kartierung sinnvoll sein kann, soll dabei ausdrücklich eingeräumt bleiben.
Grenzen und Probleme der computergestützt erstellten Grafik
Über die neuen Möglichkeiten, aber auch Probleme bei dem Einsatz von Computergrafik ist schon einiges ausgeführt worden. Da es sich um ein immer noch relativ neues Mittel der Kunstgutdokumentation handelt, das aber fraglos nachhaltig an Bedeutung gewinnen wird, sei eine Zusammenfassung, um einige Gedanken ergänzt, gestattet.
Die wachsende Einsetzbarkeit computergestützter Erfassungsmethoden kann bei richtigem Einsatz zur Effektivierung beitragen. Voraussetzung ist die technische Machbarkeit (sensible elektronische Geräte) und die Sachkenntnis des Bearbeiters. Diese Sachkenntnis schließt neben dem Wissen um die richtige Gerätebedienung das Vermögen ein, HighTech in sinnvoller, nutzbringender Weise dort einzusetzen, wo sie anderen Methoden tatsächlich überlegen ist.
Die stereotype Grafik wird für die Vereinheitlichung einer von mehreren Bearbeitern erstellten Zeichnung positiv bewertet; andererseits mag der Verlust individueller Aussagemöglichkeit bedauerlich erscheinen [39] .
Computerzeichnungen sind, sofern es sich um Vektorgrafiken handelt, mathematisch exakt. Die Zeichengenauigkeit ist theoretisch unendlich hoch. Das bedeutet gleichzeitig, dass die mögliche Zeichengenauigkeit niemals erreicht wird und jede Computerzeichnung als in unbekanntem Maße ungenau zu betrachten ist. Gleichzeitig suggeriert jede Computergrafik aber jene Exaktheit. Die tatsächliche Genauigkeit ist ihr nicht anzusehen.
Die Zeichnungen können in jedem beliebigen Maßstab ausgegeben und Details in die Gesamtzeichnung integriert werden. Jeder unterschiedliche Ausdruck erfordert dabei allerdings die genaue Bestimmung und Aufzeichnung des Maßstabes und ein eigenes Layout (Schriften müssen lesbar sein, Schraffurgrößen sind gegebenenfalls anzupassen usw.).
Alle geometrischen Werte einer Vektorgrafik sind messbar. Die Werte besitzen dabei aber eine Genauigkeit, die unendlich hoch ist und gerundet werden müssen.
Was im Rechner noch unendliche Genauigkeit besitzt, wird beim Ausplotten des Planes natürlich begrenzt genau. Jeder Drucker erzeugt, je nach verwendetem Papier, Druckmodus und Programm ein spezifisches Druckbild. Farbabweichungen und Maßabweichungen müssen genau kontrolliert werden. Die Alterungsbeständigkeit von Tintenstrahl-Plots ist als gering zu bezeichnen, sie sind weder licht- noch feuchtebeständig.
3. Die bildgestützte Analyse
3.1. Objekterschließung durch Aufnahme
Eine restauratorische Untersuchung bedeutet eingehenden Dialog mit ihrem Gegenstand. Je intensiver eine Erfassungsmethode die Auseinandersetzung mit dem Objekt erfordert, desto mehr wird sie unmittelbar Teil der analytischen Untersuchung sein können. Ein Handaufmaß oder eine Kartierung zwingen den Ausführenden, alle Bereiche zu inspizieren. Eine Erfassungsmethode hat durch ihre meist additive Durchführung natürlich anderen Charakter als eine restauratorische Objektuntersuchung, die bestimmten Fragestellungen folgt. Allerdings stellt die wachsende Vertrautheit, die jede Beschäftigung mit dem Objekt mit sich bringt, einen Gewinn dar.
Das hat dort seine Grenzen, wo die Beschäftigung mit eingesetzter Technik ungleich mehr Aufmerksamkeit erfordert als die Auseinandersetzung mit dem Objekt selbst.
3.2. Erstellung und Verwendung bildlicher Darstellungen für die Objektanalyse
3.2.1. Analyse mit Hilfe von Bilddokumenten
Die analytische Auswertung von Bilddokumenten kann direkt oder indirekt Erkenntnisse über bestimmte Sachverhalte erbringen. Das gilt zuerst für die Ergebnisse strahlendiagnostischer Aufnahmeverfahren und für die grafische Ergebnisdarstellung bestimmter gerätegestützter Messungen.
Die wohl älteste Methode „bildgestützter“ Analyse stellt die vergleichende Betrachtung von Bilddokumenten dar. Wie aufschlussreich die analytische Betrachtung historischer Darstellungen und Abbildungen eines Kunstwerkes sein kann, muss nicht ausgeführt werden. Bilddokumente erleichtern auch die Vergleichsanalyse räumlich getrennter Objekte oder Objektteile.
Eine neuere Methode stellt die zyklische Aufnahme bestimmter Detailbereiche mittels Video- oder Intervallkamera dar, deren vergleichende Auswertung Aufschluss über Schadensabläufe und Schadensakuitäten erbringen kann [40] .
3.2.2. visuelle Analyse von Kartierungen
Erfassungskartierungen sind von jeher Instrument der Analyse des Objektes und seines Zustandes. Mit Hilfe der abstrahierten Darstellung lassen sich viele Sachverhalte besser erkennen als am Original selbst. Die herkömmliche Methode der Plananalyse mittels Transparentpapieren und Folien, auf denen jeweils nur bestimmte erfasste Phänomene dargestellt wurden, um sie in gezielter Zusammenschau betrachten zu können, ermöglicht auch bei sehr großen Formaten eine gute Übersichtlichkeit, die momentan auf einem Bildschirm nicht annähernd erreicht wird.
Dafür bieten computergestützte Methoden andere Vorteile. Die Zusammenschau ist (sofern es der gewählte Grafikmodus zulässt) unkompliziert steuerbar und kann in jeder gewünschten Variante ohne Aufwand ausgegeben werden, sofern ein leistungsfähiger Plotter verfügbar ist. Die erwähnten Grenzen des Bildschirmes erfordern meist den Ausdruck, um die beste Übersicht bei hoher Detaildichte zu erreichen, was einen teils enormen Materialaufwand nach sich ziehen kann.
Für die Analyse von Schadensabläufen können in zeitlichen Abständen wiederholte Schadenskartierungen dienlich sein. Hierbei müssen an die Genauigkeit hohe Ansprüche gestellt werden.
Mit der Möglichkeit einer virtuellen dreidimensionalen Montage der Pläne ist die Betrachtung der erfassten Phänomene auch hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung möglich. In Kombination mit einem dreidimensionalen Aufmaß sind auf diese Weise Sachverhalte schnell erkennbar, die gerade bei räumlich getrennt Aufgenommenem anders kaum sicher ermittelt werden können. (Die praktische Umsetzung wurde beispielsweise für die Wandflächen des Nordquerhauses vom Kaiserdom zu Königslutter erprobt [41] .
Ob eine Kartierung direkt auf dreidimensionale Bildvorlagen in Erstellung und Auswertung praktikabel ist, wird wohl Aufgabe eines künftigen Pilotprojektes sein. Die technischen Voraussetzungen sind prinzipiell gegeben.
Das Mittel der Kartierung kann auch der Darstellung sekundär erschlossener Informationen und Teilergebnissen der Objektanalyse dienen, die damit ihrerseits in die weitere visuelle Auswertung einbezogen werden können. Die grafisch abstrahierte Ergebnisdarstellung von punktuellen Messungen, die systematisch auf einer in Messfelder aufgeteilten Wand ermittelt werden, ist dafür ebenso ein Beispiel wie die grafische Modifizierung einer Bestandskartierung hinsichtlich der enthaltenen Gestaltungsphasen.
3.2.3. quantitative Analyse und Berechnungen mit Hilfe bildlicher Dokumente
Im Rahmen ihrer Maßstäblichkeit und Maßgenauigkeit kann eine Kartierung quantitativ ausgewertet werden. Kartierungspläne lassen für quantitative Aussagen nur Schätzungen zu [42] .
Semiquantitative Aussagen lassen sich durch die Aufteilung (Rasterung) einer zu untersuchenden Objektoberfläche gewinnen. Jeweils abgeschätzte Quantitäten von Erscheinungen lassen sich auf diese Weise miteinander vergleichen und sind zudem mit Ergebnissen punktueller Meßmethoden auswertbar, indem diese entsprechend der Felderaufteilung der Fläche ermittelt und in abstrahierter Form grafisch dargestellt werden.
Eine computergestützt erstellte Kartierung ist auch rechnerisch analysierbar. Basiert die Grafik auf Rasterdaten, können immerhin die Flächengrößen durch automatische Auszählung der Pixel relativ zueinander ermittelt und in Kalkulationssoftware summiert oder anderweitigen Berechnungen unterzogen werden. Vektorgrafiken lassen eine exakte Flächenberechnung zu. In hochentwickelten Geoinformationssystemen (Geographical Information Systems, GIS) sind Berechnungen jedweder Art möglich. Es handelt sich bei GIS um Software, die ursprünglich für die Kartografie entwickelt wurde.
Es ist zu beachten, dass der Computer dabei eine Ergebnisgenauigkeit erreicht, die die Darstellungsgenauigkeit der Grafik weit übersteigt. Die Resultate sind entsprechend zu relativieren.
Nutzbringend sind derartige rechnerische Quantitätsanalysen vornehmlich für große Objekte, nicht zuletzt bei der Maßnahmekalkulationen (quantitative Angaben für Ausschreibungen, Zeit- und Materialschätzungen etc.).
3.2.4. Verknüpfung visueller und nichtvisueller Informationen
Die Skizze im Untersuchungstagebuch und die Randnotiz auf der Kartierungsfolie stellen die einfachste Verbindung visueller, visualisierter und nichtvisueller Informationen während der Erfassung eines Objektes dar.
Die gerätegestützte Aufnahme ist hingegen zunächst nur auf eine Informationsgattung festgelegt Mit Diktiergerät oder im Laptop ist keine schnelle Skizze ausführbar. Bei der Durchführung fotografischer Aufnahmen muss parallel und sehr gewissenhaft protokolliert werden. Die Verwendung zweier Medien erfordert dabei eindeutige Schnittstellen, wie die Indizierung der Aufnahme und die Niederschrift der Film- und Bildnummern.
Hier wird durch die Computertechnik einige Verbesserung möglich. Die Informationsaufnahme kann ungeteilt in ein vorbereitetes System einfließen. Datenbanken bieten alle Verknüpfungs- und Kontrollmöglichkeiten. Praxiserprobt sind beispielsweise Raumbuch-Datenbanken, mit denen die systematische Erfassung von Objektteilen und -bereichen tabellarisch (über Formblätter) erfolgt. Die Integration von Bildern (die bei digitaler Aufnahme sofort erfolgen kann) ist mit der immer leistungsfähigeren Computertechnik mittlerweile realisierbar. Eine spätere Verknüpfung mit entsprechenden Plan- und Kartierungsdaten, mit Messdatentabellen und Laborberichten ist prinzipiell möglich. [43]
Einen ähnlichen Ansatz besitzen die bereits erwähnten Geoinformationssysteme (GIS). Das Datenmanagement wird hierbei von einer Datenbank bestimmt, die direkt mit einer Zeichnung erstellt wird [44] . Mit GIS wäre demnach die Zeichnung beziehungsweise die Kartierung das primäre Element der Dokumentation. Die Schnittstelle mit anderen Informationen ist die Lokalisation des Phänomens oder des Objektteiles. Wie komfortabel GIS die Integration und logische Verwaltung von Informationen erlaubt, die nicht über diese „grafische Schnittstelle“ verfügen, ist zu prüfen.
Die planmäßige Verkettung aller erlangten Informationen zu einem Objekt verlangt eine professionelle Vorbereitung und Betreuung. Obwohl die technischen Voraussetzungen theoretisch gegeben sind, werden selbst bei interdisziplinär betreuten Großprojekten momentan noch die Grenzen des effektiv Realisierbaren erreicht [45] .
Die Gesamtpräsentation solcher Systeme ist nur virtuell denkbar. Lediglich Einzelergebnisse können auf Papier ausgeben werden.
3.3. High Tech und EDV
Wie in allen Bereichen der Arbeit mit und an kunsthistorischen Originalen wird es auch für deren Erfassung, Untersuchung und Analyse nie das eine Patentrezept, die einzig richtige Methode geben. Der modernen Technik wird derzeit mit großer Euphorie oder äußerster Skepsis begegnet; beides ist erklärlich und beides kann der Suche nach wirklich angebrachten Verfahren sehr hinderlich sein.
Ausschlaggebend für jede Entscheidung bleibt das Objekt. Wo seine Größe und räumliche Unüberschaubarkeit oder die hohe Komplexität der prägenden Eigenschaften und Einflüsse den herkömmlichen Methoden und Mitteln der Erfassung, Analyse und Dokumentation Grenzen aufweisen, wird mit High Tech und Datenverarbeitung manches möglich. Die neuen Präsentationsformen können die Verdeutlichung und Dokumentation bestimmter Phänomene und Zusammenhänge nicht selten besser bewältigen, manche erst ermöglichen. Hier dürfen die neuen Möglichkeiten zugunsten des Objektes nicht ignoriert werden.
Dass die Anwendung computergestützter Methoden weit über diese Anwendungserfordernisse hinausgeht, hat mit der teils höheren Effizienz und den Möglichkeiten der Verwaltung, Reproduktion und des Transfers seine Berechtigung, sofern die Grenzen der Systeme erkannt und kontrolliert werden. Dazu gehört unter anderem auch die Verantwortung für die Verfügbarkeit der Daten, die nur für einen äußerst begrenzten Zeitraum als gesichert anzusehen ist. Auch die Sicherheit digitaler Daten ist problematisch. Digitale Dokumente sind äußerst sensibel, eingedenk der Datenmengen, die bei Verlust oder Unbrauchbarkeit eines einzigen Datenträgers verloren gehen können.
Die Nutzung moderner Technik zur Herstellung „herkömmlicher“ Dokumentationen, also in realer Form vorliegender Text-, Bilddokumentationen und Pläne ist unbestreitbar gewinnbringend und wird sicher in zunehmendem Maße praktikabel.
Von eigener Brisanz ist demgegenüber die Frage nach der „virtuellen“ Dokumentationsform. Computer und Internet bieten scheinbar grenzenlose Möglichkeiten der Präsentation von großen Mengen der verschiedensten Daten in beliebiger Kombination. Die Bildschirmpräsentation wird mit fortschreitender Entwicklung ihre derzeitigen optischen Mängel sicher Schritt für Schritt verlieren. Mit einem immer alltäglicheren Gebrauch von interaktiven Präsentationssystemen mag auch ihre kundige Benutzung bald keine Frage mehr darstellen. Erste Pilotprojekte haben bereits diese Richtung eingeschlagen. Das Ziel ist eine Datenbank, die alle Informationen zu einem untersuchten Objekt beinhaltet: Texte, Bilder, Filmsequenzen, virtuelle Raummodelle, Messdaten und Diagramme und so weiter. Momentan steht die zeitgemäße Inszenierung meist im Vordergrund.
Das Potential der computermäßigen Verwaltung von restauratorischen Dokumentationen ist auf jeden Fall groß. Auch freiberuflich tätige Restauratoren benutzen bereits Datenbanken für die Erstellung von Raumbüchern oder Bilddokumentationen. Objektkataloge oder Materialsammlungen in Landesämtern für Denkmalpflege werden seit Jahren in leistungsfähige Datenarchive überführt. Die Integration von Bilddaten in Datenbanken steht dabei erst am Anfang.
Es kann nur der Hoffnung Ausdruck verliehen werden, dass die Sicherheit und Beständigkeit der Computerdaten ihrer Leistungsfähigkeit gleichkommt.
In der momentanen Phase, die von der ständigen Weiterentwicklung der Computertechnik geprägt ist, mögen die unendlich scheinenden Möglichkeiten zum mehr als ineffektiven Probieren und Experimentieren verleiten. Nicht selten steht das Ergebnis letztlich in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die hohen Kosten für Technik und Ausstattung sowie die zu deren Beherrschung verwendete Zeit verleiten dazu, selbst Aufgaben damit lösen zu wollen, die in anderer Weise besser, schneller oder genauer bewältigt worden wären.
Die Computerbranche besitzt eigene Gesetze in Dynamik und Geschäftsgebaren. Wer sich dieser Werkzeuge bedient, begibt sich automatisch in die Gefahr, sich scheinbaren und wirklichen Zwängen auszuliefern, die vor allem von einer künstliche Veraltung eben noch aktueller und leistungsfähiger Mittel geprägt ist.
Anstatt in der schon jetzt unüberschaubaren Computerwelt danach zu suchen, jedwede irgendwie brauchbar scheinende Neuheit in die eigene Arbeit zu integrieren, um vielleicht besonders zeitgemäß und marktgerecht zu erscheinen, sollte die traditionelle und bewährte Arbeitsweise nach Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten durchsucht werden und immer im Vordergrund stehen.
Mit fortschreitender Entwicklung ist dennoch zu erwarten, dass in Zukunft computergestützte Erfassungsmethoden auch für den Restaurator oft die effektivsten darstellen werden. Die Effizienz dürfte für die zunehmende Digitalisierung der restauratorischen Dokumentation viel eher verantwortlich sein als die Möglichkeit einer virtuellen Präsentation, die wohl auf längere Sicht Forschungsprojekten vorbehalten sein darf. Die Frage nach dem Nutzen einer High-Tech-Dokumentation, die strukturell nicht mehr begreifbar ist und deren Größenordnung das Vorstellungsvermögen übersteigt, muss erlaubt sein. Zuletzt kann ein noch so perfektioniertes 3D-Modell das Original nicht ersetzen, dessen Erhaltung das Wichtigste bleibt.
4. Schlussbemerkung
Inhaltlich hat sich jede bildliche Erfassung und Analyse von Bau - und Kunstwerken an den Zielen der restauratorischen Untersuchung zu orientieren. Der Frage nach der technischen und methodischen Umsetzung muss die Formulierung der Ansprüche an Qualität und Form des angestrebten Ergebnisses vorausgehen. Der Einsatz innovativ geltender Technik darf dem restauratorischen Anliegen nie übergeordnet werden.
Bei der Konzipierung einer Erfassungskampagne muss Klarheit über die notwendigen Minima an Informationsgehalt und Genauigkeit der zu verarbeitenden Zwischenergebnisse und des zu präsentierenden Endproduktes hergestellt werden. Vor der Entscheidung für eine Erfassungsmethode sind die jeweils zu erwartenden Qualitätsverluste und der Gebrauchswert des Ergebnisses in allen Bearbeitungsphasen zu bedenken.
In aller Regel wird die „ideale“ Erfassungsmethode in Rücksichtnahme auf die verfügbaren Ressourcen, auf Gegebenheiten vor Ort, auf Zeit- und Kostenrahmen und Ansprüche Dritter nicht konsequent durchzuführen sein. Ein gewisses Maß an Effektivierung kann mit einer eingehenden Vorplanung bei umfassender Kenntnis des Nutzbaren erreicht werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die eigenen Vorgaben und Ansprüche zu hierarchisieren, um den Einfluss jeder Einschränkung auf die Nutzbarkeit der Erfassung für die eigene Untersuchungs- und Dokumentationstätigkeit rechtzeitig einschätzen zu können.
Auch auf dem Gebiet der Bilderfassung sollte der Restaurator den ihm zur Verfügung stehenden Apparat möglicher Techniken und Methoden gut kennen. Dieses Wissen wird dazu befähigen, die Anforderungen auch bei notwendigen Kompromissen in qualitätvoller Weise zu bewältigen. Die spezifisch konzipierte Erfassung eines anvertrauten Objektes ist jeder Standardlösung qualitativ überlegen.
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